An alle Grundstückseigentümer - Herstellungsbeiträge für Kanalisation und Wasserversorgung

01. Januar 2016: Gemäß der entsprechenden Satzungen für die Entwässerung oder zur Wasserversorgung wirken sich Änderungen der Grundstücksflächen bzw. der Geschoßflächen der vorhandenen Gebäude auf die jeweiligen Herstellungsbeitrag aus.

Das bedeutet, dass Beiträge nacherhoben werden müssen. Dies gilt auch für zum Zeitpunkt des Erstbescheides noch nicht ausgebaute Dachgeschosse.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer Veränderungen, welche eine zusätzliche Beitragspflicht bewirken, wie zum Beispiel ein Dachgeschoßausbau, die Erweiterung oder der Anbau (auch Wintergarten oder Balkon) bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber (Tel. 9401-17 oder -25) zu melden.

Als Eigentümer sind Sie hierzu verpflichtet.

Die Abrechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Meldung gültigen Sätzen.

gez. Schmid
Gemeinschaftsvorsitzender