Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Brunn vom 23.11.2017

Widmung von Straßen und Wegen

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit Widmungen öffentlicher Straßen und Wege.

Brunn, Laaberer Straße , Hausnummer 1 + 2
Der Gemeinderat Brunn beschloss einen Teil  der GVS in einen öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. Der Weg umfaßt den östlichen Teil des Fl.Nr. 448 der Gemarkung Brunn. Er beginnt bei Fl.Nr. 445 (BAB) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 452 Hofeinfahrt der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 90 m. Träger der Straßenbaulast sind die Anlieger.

Brunn - Wiesenweg
Der Gemeinderat Brunn beschloss die Erweiterung des Wiesenweges als Ortsstraße. Die Straße umfaßt  die Fl.Nrn. 379/5 und 379/6 der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 379/15 der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 360 der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 138 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Brunn Fußweg (Kirchgangerl)
Der Gemeinderat Brunn beschloss den beschränkt-öffentlichen Weg (Gehweg) zu widmen. Der Weg umfaßt die Fl.Nr. 62/9 der Gemarkung Brunn. Er beginnt bei Fl.Nr. 62/1 (Riedstraße) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 62/4 (Kirchplatz) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 51 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee - Lüßlbrunnweg
Der Gemeinderat Brunn beschloss den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfaßt die Fl.Nr. 1064 (nördlichen Teil) der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1060 der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1065/18 (N/O) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 84 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee - Weizengrund
Der Gemeinderat Brunn beschloss den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfaßt die Fl.Nr. 1069 alt der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 810 der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1064 der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 216 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee – Hochweg (Teil)
Der Gemeinderat Brunn beschloss die Erweiterung der bestehenden Widmung der Straße „Hochweg“ in Eglsee um das Grundstück Fl.Nr. 1062/6 (Teil) der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1060 der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1062/7 der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 65 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee – Süd 1 (Geh- und Radweg)
Der Gemeinderat Brunn beschließt den beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) zu widmen. Der Weg umfaßt die Fl.Nr. 1063/31 der Gemarkung Brunn. Er beginnt bei Fl.Nr. 1064 (Lüßlbrunnweg) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1063/30 (Riegelacker) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 59 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee – Süd 2 (Geh- und Radweg)
Der Gemeinderat Brunn beschloss den beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) zu widmen. Der Weg umfaßt die Fl.Nr. 1063/29 der Gemarkung Brunn. Er beginnt bei Fl.Nr. 1060 (Hochweg) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1063/30 (Riegelacker) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 65 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee – Süd 3 (Geh- und Radweg)
Der Gemeinderat Brunn beschloss den beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) zu widmen. Der Weg umfaßt die Fl.Nr. 1063/33 und Teil von 1062/6 der Gemarkung Brunn. Er beginnt bei Fl.Nr. 1062/6 (Hochweg) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1063/30 (Riegelacker) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 46 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Frauenberg – Schwarzacker (Süd)
Der Gemeinderat Brunn beschloss den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfaßt die Fl.Nr. 827 (Teilstück) der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 812 (Kreisstraße) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 1191 (BAB) der Gemarkung Brunn und hat eine Länge von 40 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Eglsee (Hochweg) - Münchsried  (Längenänderung GVS)
Der Gemeinderat Brunn beschloss die Länge der GVS abzuändern. Die Straße umfaßt die Fl.Nrn. 1060 (östlicher Teil) und 1294 der Gemarkung Brunn. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1060 (Abzweigung Babetsberg) der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 10 der Gemarkung Pielenhofer Wald r.d. Naab. Im Rahmen der Straßenverlegung (Bau der neuen Straße 1964) hat sich die Straßenlänge geändert. Die neue Länge beträgt 2615 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Münchsried - Pielenhofen (Längenänderung)
Der Gemeinderat Brunn beschloss die Länge der GVS (Münchsrieder Berg) abzuändern. Die Straße umfaßt die Fl.Nr. 10 der Gemarkung Pielenhofer Wald r.d. Naab. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1294 der Gemarkung Brunn und endet bei Fl.Nr. 460 der Gemarkung Pielenhofen. Bei der Überprüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass laut Beschluß der Widmung  vom 01.03.1968 eine Länge von 810 m angegeben wurde, die tatsächliche Länge aber 705 m beträgt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.
Alle Abstimmungen hierzu waren einstimmig. Auf die gesonderte Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes östlich von Frauenberg
Der Gemeinderat Brunn beschloss einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Frauenberg für die Grundstücke Fl.Nrn. 1064, 1071, 1072 und 1198/1 der Gemarkung Brunn gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Feuerwehr Frauenberg
Hierzu begrüßte der Vorsitzende den Kommandanten der Feuerwehr Frauenberg Herrn Christian Eibl, sowie dessen Vertreter Herrn Andreas Schoierer und den Atemschutzbeauftragten Herrn Fabian Niebler.

Beteiligung eines Fachbüros zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses und zur Beschaffung des LF 10
Da mittlerweile viele Ausschreibungen von Anbietern, die bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt wurden, angefochten werden und aufgrund der rechtlich unübersichtlichen Situation bezüglich der Ausschreibungsbedingungen und um den Erhalt des zu erwartenden Förderbetrages nicht zu gefährden, empfiehlt es sich die Ausschreibung von einem Fachbüro durchführen zu lassen.
Der Gemeinderat Brunn beschloss für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die europaweite offene Ausschreibung, Wertung der Angebote und Auftragsvergabe bis hin zur Abnahmekontrolle für das LF 10 der FF Frauenberg, die Dienste eines Fachbüros in Anspruch zu nehmen.  Erster Bürgermeister Söllner wird bevollmächtigt, die erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Antrag bei der Regierung der Oberpfalz zur vorzeitigen Beschaffung des LF 10
Der Gemeinderat Brunn hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.11.2016 beschlossen, für die FF Frauenberg für das vorhandene TSF-W ein LF 10 zu beschaffen.

Zwischenzeitlich wurden von der FF Frauenberg Vorführfahrzeuge verschiedener Hersteller, sowie bereits bei anderen Feuerwehren im Dienst stehende LF 10 begutachtet.

Um die nächsten Schritte einleiten zu können, ist im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit der Maßnahme, unter Beachtung der Nr. 1.3 VVK, bei der Regierung der Oberpfalz der Antrag zur vorzeitigen Beschaffung zu stellen.

Der Gemeinderat Brunn beschloss einstimmig aufgrund des Beschlusses vom 10.11.2016 für die FF Frauenberg ein LF 10 zu beschaffen, bei der Regierung der Oberpfalz, im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit der Maßnahme, unter Beachtung der Nr. 1.3 VVK, den Antrag zur vorzeitigen Beschaffung zu stellen. Erster Bürgermeister Söllner wird bevollmächtigt, die notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen.

Beschlussfassung Beschaffung neuer Atemschutzgeräte
Die Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr Frauenberg wurden im Jahre 2000 in Dienst gestellt. Es ist eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2018 angedacht. Die Gründe hierfür wurden erläutert:

Der Gemeinderat Brunn beschloss aufgrund der hohen zu erwartenden Revision- und Umrüstkosten für die vorhandenen Atemschutzgeräte der FF Frauenberg im Jahr 2018 neue Atemschutzgeräte, wie im Sachverhalt beschrieben, im Rahmen einer interkommunalen Ausschreibung mit dem Markt Laaber und dem Markt Beratzhausen zu beschaffen. Die Mittel sind im Haushalt 2018 anzusetzen. Hierzu wird Bürgermeister Söllner bevollmächtigt, die notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen.

Dieser Sachzwang ist einer Entscheidung der Fa. Dräger geschuldet, die kurzerhand  die Zurverfügung-stellung von Ersatzteilen für die Atemschutzgeräte nicht nachvollziehbar, einstellte. Bürgermeister Söllner nannte das „Abzocke“ von Gemeinden. Im Bereich des Tauchsports gewähren die Hersteller auf Atemschutzgeräte lebenslange Garantie.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.