Meldung einer öffentlichen Veranstaltung gemäß Art. 19 LStVG an die GEMA

Der Bayer. Landesbeauftragte für den Datenschutz teilte mit, dass für die Übermittlung der Daten aus der Anzeige einer Veranstaltung nach Art. 19 LStVG von der Gemeinde an die GEMA keine Rechtsgrundlage besteht und daher die Weitergabe der Daten gem. Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Datenschutzgesetz nicht zulässig ist.

Dies bedeutet für die Veranstalter, dass jegliche musikalische Aufführungen bei einer Veranstaltung vom Veranstalter selbst an die GEMA gemeldet werden muss.

Entsprechende Meldeformulare sind bei der VG Laaber, Zi. 05, Tel. 09498/9401-14 oder Zi. 06, Tel. 09498/9401-26 erhältlich.