Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.02.2024

Bauanträge

Der Gemeinderat Brunn stimmte dem Bauantrag wegen Ersatzneubau einer Garage in Frauenberg, Marienplatz 8 zu.
Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit dem Amt für ländliche Entwicklung abgesprochen und ortsplanerisch befürwortet.

Katastrophenschutz Vorstellen des Katastrophenschutzplans

Die Gemeinde hat die Erstellung eines Katastrophenschutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit den beiden Feuerwehren der Gemeinde Brunn in Auftrag gegeben
Dieses lag zur Sitzung vor. Mit einzelnen Bürgern und Eigentümern wurden die notwendigen Gespräche geführt. Das Ergebnis wurde mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren besprochen und wird im Laufe des Jahres  auf der Homepage der Gemeinde Brunn veröffentlicht. Das Konzept wird durch Praxisübungen auf Brauchbarkeit und Umsetzbarkeit in diesem Jahr geprüft. Je nach Ergebnis wird der Katastrophenschutzplan in einzelnen Punkten angepasst.
Mit diesem erstellten Konzept erfüllt die Gemeinde Brunn eine Forderung des Landratsamtes.
Dieses Konzept muss mit der Zeit angepasst und weiterentwickelt werden, was für alle Bürger eine fortwährende Aufgabe ist.
Ludwig Santl, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Brunn ergänzte, dass die Gemeinde Brunn hierzu „Vorreiter“ ist und eine der ersten Gemeinden im Landkreis ist, welche über ein Katastrophenschutzkonzept verfügen.

Archivpflege, Pfarrchronik

Die Chronik der Pfarrei ist jetzt auf der Homepage der Gemeinde Brunn hinterlegt und kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Sie ist mit einer Suchfunktion versehen, um gezielt mit gewissen Schlagworten suchen zu können.
Das nächste Projekt wird die Digitalisierung der Chronik der Gemeinde Brunn sein, die dann ebenfalls auf die Homepage gestellt wird.
Parallel prüfen und digitalisieren Mitarbeiter des Archivpflegevereins die Dia-Unterlagen von Gottfried Gleißner und die Bilder von Herrn Jobst. Alles was verwendet werden kann, wird aus heutiger Sicht in einer Bildgalerie auf der Homepage der Gemeinde Brunn der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
In diesem Zusammenhang entstand eine kurze Diskussion über die Fortführung dieser Chroniken.

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

Durch die Übernahme des Friedhofes in Frauenberg durch die Gemeinde ist es erforderlich, die Friedhofssatzung sowie die Gebührensatzung anzupassen.
Aufgrund zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen wurde die Friedhofssatzung komplett überarbeitet.
Die vorliegenden Satzungen sind aus Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages entwickelt.
Die Gebühren wurden auf Grundlage des entstehenden Aufwandes ermittelt. Ein großes Problem hierbei die mangelhafte Mülltrennung des Grabschmuckes.
Der Gemeinderat Brunn beschloss zunächst die Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofssatzung wird noch überdacht.

Urnengräber im Friedhof Frauenberg

Der Vorsitzende erläuterte vorweg, dass zur Zeit im VG-Gebiet nur noch ca. 12 % der Bestattungen Erdbestattungen sind. Die große Mehrheit sind Urnenbeisetzungen.
Aufgrund der immer größer werdenden Anfragen bzgl. einer Urnengrabstätte ist es erforderlich für den Friedhof in Frauenberg weitere Urnengrabstätten auszuweisen.

Im Bereich des neuen Frauenberger Friedhof können am Seitenstreifen entlang des Zaunes ohne weitere Probleme Urnengräber ausgewiesen werden. Dies wurde auch durch das Bestattungsunternehmen Nutz in Hemau bestätigt.

Der Rückschnitt der vorhandenen Sträucher wäre bei der Erweiterung zwingend erforderlich.

Die Verwaltung erhält auch immer mehr Anfragen bzgl. Gemeinschafts- bzw. Sammelgräbern. Aus diesem Grund sollte auch über die Errichtung von Gemeinschafts- bzw. Sammelgräbern beraten werden. Auch anonyme Urnenbeisetzungen sollten möglich sein.

Da die Gestaltung von Urnengräbern sehr strittig ist sind die Mitglieder des Gemeinderates angehalten hierzu Vorschläge bzw. gute Beispiele zu nennen.

Ausnahmegenehmigung Sprengstoffgesetz (Feuerwerk)

Damit ein Feuerwerk abgehalten werden kann, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 21 Abs . 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) erforderlich.

Der Antragsstellter hat die Gemeinde über folgende Angaben in Kenntnis zusetzen:

-       Name und Anschrift

-       Art des Feuerwerkes

-       Beginn und Ende des Feuerwerkes

-       Sicherheitsmaßnahmen (Absperrungen)

Ein allgemeines Feuerwerksverbot z.B. durch Satzung ist nicht möglich, da der Gemeinde dafür die entsprechende gesetzliche Ermächtigung fehlt. Somit ist jeder Antrag indiviuell zu überprüfen und ggf. begründet abzulehnen.

Sollte ein Feuerwerk ohne entsprechende Erlaubnis bzw. ohne Vorhandensein einer Ausnahmegenehmigung ausgelöst werden, kann dies im Rahem eines Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld (bis zu 10.000 €) belegt werden.

Sollten Bürgerinnen und Bürger ein Feuerwerk feststellen und das Vorhandensein einer Genehmigung anzweifeln, ist die Polizei zu informieren.

Nach einhelliger Auffassung der Mitglieder des Gemeinderates gibt es unter Betracht der gebotenen allgemeinen Rücksichtnahme und auch weiteren Gründen wie zum Beispiel dem Brandschutz keinen Spielraum für Ausnahmegenehmigungen. Sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben, sind die Auflagen entsprechend hoch anzusetzen.

Verschiedenes

Erster Bürgermeister Söllner informierte die Mitglieder des Gemeinderates:

-   zum Glasfaserausbau, dass dieser geplant bis 2028 - 2029 fertiggestellt sein soll,

-   die Staatsstraße 2235 Richtung Wischenhofen von 11.03.2024 bis 30.04.2024 gesperrt sein wird,

-   im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Brunn ca. 120.000 € weniger zur Verfügung stehen, da z. B. auch die Kreisumlage deutlich erhöht wird,

-   die besprochenen Maßnahmen des Landschaftspflegeverbandes zum Heckenrückschnitt nun durchgeführt werden (Dauer der Maßnahme ca. 3 Jahre) und

-   zum erneuten Antrag auf Beschränkungen der Ortsdurchfahrt Brunn eine Ablehnung vom Landratsamt eingegangen ist.

Von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates wurde vorgetragen, dass

-   die Bemühungen zur eigenen Postleitzahl der Gemeinde Brunn wieder neu angegangen werden müssen,
     da ein aktuelles Beispiel zu einem Notarztruf, der sich wegen der Postleitzahl verfahren hat,
    die Notwendigkeit eindeutig gezeigt hat,

-   der Eigentümer bzw. die Betreiberin der TOTAL-Tankstelle in Brunn schriftlich aufgefordert werden muss,
    dafür zu sorgen, dass der Müll, welcher im Umfeld der Tankstelle liegt, eingesammelt und entsorgt wird und

-   zum Verfahren „Lärmschutzwall Frauenberg“ keinesfalls nachgegeben werden darf, bzw. ggf. ein neuer Antrag in versetzter Bauweise gestellt werden sollte.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung sattt.